Veränderungsnummern an Punkten und Koordinaten
Ziel
In Baden-Württemberg kennt ein Punkt zwei Veränderungsnummern: eine am Punktobjekt und eine an der Koordinate. Welche von beiden zu setzen ist, ist in den Vorschriften nicht in jedem Fall eindeutig geregelt und führt regelmäßig zu Rückfragen der Vermessungsbehörde. Diese Seite beschreibt, wie VermCad die Entscheidung automatisch trifft, was bei mehreren gleichzeitigen Tatbeständen gilt und wie Sie die Vergabe im Einzelfall selbst anweisen.
Wie die Veränderungsnummer die Einordnung in der Koordinatenliste beeinflusst, steht auf ALKIS-Arbeitsabläufe-Punktexport und Koordinatenliste.
Die beiden Veränderungsnummern
| Bezeichnung | Wird geführt am | Spalte in der Koordinatenliste |
|---|---|---|
| Veränderungsnummer Punkt | Punktobjekt (Grenzpunkt, Aufnahmepunkt, …) | Veränd.-Nr. Punkt |
| Veränderungsnummer Koordinaten | Punktort im Auftrags-Lagestatus (489) | Veränd.-Nr. Koordinaten |
Technisch legt VermCad die Veränderungsnummer als Fachdatenverbindung (Aktenhinweis) am jeweiligen Objekt ab – je nach Entscheidung also am Punktobjekt oder am Punktort. Genau daraus ergibt sich das häufigste Fehlerbild: Steht die Veränderungsnummer am Punktobjekt, obwohl der Punktort sie tragen müsste, meldet die Vermessungsbehörde einen fehlenden Aktenhinweis am Punktort.
Die fachliche Entscheidungsregel
Veränderungsnummer Koordinaten
Die Veränderungsnummer Koordinaten wird vergeben, wenn
- der Punkt ein Neupunkt ist,
- sich die Koordinaten ändern – etwa weil der Punkt bisher nur grafische Koordinaten hatte oder fehlerhaft bestimmt war,
- oder der Punkt untergeht und dabei die Koordinaten verändert werden.
Ein neu abgemarkter Neupunkt erhält also die Veränderungsnummer Koordinaten, nicht die Veränderungsnummer Punkt.
Veränderungsnummer Punkt
Fällt keiner der oben genannten Fälle an, wird die Veränderungsnummer am Punktobjekt gesetzt, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- der Punkt geht unter (Historisierung ohne Koordinatenänderung),
- die Historisierung eines Punktes wurde aufgehoben (wiederbelebter Punkt),
- am Punkt ist Flag V (Veränderung) oder Flag M (Absteckung) gesetzt,
- die Abmarkung, die relative Höhe oder die besondere Punktnummer hat sich geändert,
- die sonstige Eigenschaft in Gerade oder in Bogen hat sich geändert,
- der Punkt wurde grenzgeprüft (Verarbeitungshinweis P).
Zum Fall der reinen Abmarkung: Wird ein bestehender Grenzpunkt abgemarkt, ohne dass sich die Koordinaten ändern, ist die Veränderungsnummer Punkt zu setzen. VermCad vergibt sie dafür inzwischen auch dann automatisch, wenn das Attribut zur Abmarkung selbst unverändert bleibt und lediglich Flag M gesetzt ist.
Ausnahme Dienstbarkeitsrecht: Wird an einem Punkt lediglich ein Dienstbarkeitsrecht abgelöst, führt das für sich genommen nicht zu einer Veränderungsnummer Punkt.
Wenn beides gleichzeitig zutrifft
Hinweis: Fällt für einen Punkt sowohl die Veränderungsnummer Punkt als auch die Veränderungsnummer Koordinaten an, wird nur die Veränderungsnummer Koordinaten vergeben – die Veränderungsnummer Punkt entfällt.
Diese Rangfolge setzt sich auch in der Koordinatenliste fort: Ein Punkt, dessen Landeskoordinaten geändert werden und der zugleich historisiert wird, gehört unter die Überschrift Neu bestimmte Punkte und wird dort zusätzlich mit herausf. gekennzeichnet – die Koordinatenänderung wiegt schwerer als die Historisierung.
Die Vergabe von Hand anweisen
Wo die Automatik das gewünschte Ergebnis nicht liefert, steuern Sie die Vergabe punktweise im Punkt-Parameter-Dialog, Registerkarte Allgemein, Spalte VN setzen:
| Wert | Wirkung |
|---|---|
| Automatisch | Voreinstellung. Eigene Anweisungen werden verworfen, es gilt wieder die oben beschriebene Regel. |
| Punkt | Der Aktenhinweis wird am Punktobjekt gesetzt und am Punktort (LS 489) entfernt. |
| Koordinaten | Der Aktenhinweis wird am Punktort (LS 489) gesetzt und am Punktobjekt entfernt. |
| Nicht setzen | An beiden Objekten wird kein Aktenhinweis gesetzt. |
Die daneben liegende Spalte Veränderungsnummern zeigt die tatsächlich vergebenen Werte an; sie ist nur zur Anzeige und lässt sich nicht bearbeiten.
Typische Fehlerbilder
An mehreren Punktorten fehlen die Aktenhinweise
Symptom: Die Vermessungsbehörde beanstandet fehlende Aktenhinweise an Punktorten. Betroffen sind Punkte, die in der Messwertdatei über einen Vorgaben-Block mit Flag S eingeführt wurden.
Ursache: Flag S kennzeichnet einen Sollwert, also einen vorgegebenen, gegebenen Punkt. Aus ALKIS-Sicht ist ein Punkt ohne endgültige ALKIS-Kennung dagegen ein Neupunkt. VermCad behandelt einen solchen Punkt als gegeben und vergibt die Veränderungsnummer Punkt statt der Veränderungsnummer Koordinaten – der Aktenhinweis am Punktort bleibt dadurch leer. Die Vorabprüfung weist auf den Widerspruch bereits hin: Die Meldung Neupunkt mit Flag S lautet „Punkt hat Flag S gesetzt, aber ist aus Alkis-Sicht ein Neupunkt. Ggfs. entstehen Widersprüche beim NAS-Export!".
Abhilfe – zwei Wege:
- Die Koordinaten mit Flag B statt Flag S einführen. Beachten Sie dabei: Die Punkte wechseln damit in der Koordinatenliste vom Block Unveränderte Punkte in den Block Neu bestimmte Punkte.
- Oder im Punkt-Parameter-Dialog, Registerkarte Allgemein, in der Spalte VN setzen für diese Punkte den Wert Koordinaten anweisen.
Siehe auch den Warnhinweis zu Flag S in ALKIS-Projekten auf MWT-Allgemein-Flags-Die lokalen Flags.
Ein Punkt bekommt keine Veränderungsnummer
Symptom: An einzelnen Punkten bleibt die Veränderungsnummer leer, obwohl fachlich eine zu erwarten wäre. Bei scheinbar gleichartigen Punkten funktioniert die Automatik dagegen.
Ursache und Abhilfe: Arbeiten Sie diese Punkte der Reihe nach ab:
- Steht in der Spalte VN setzen der Wert Nicht setzen oder ein anderer manuell gesetzter Wert? Dann greift die Automatik bewusst nicht – auf Automatisch zurückstellen.
- Ist für den Punkt die Autowertvergabe abgeschaltet (Spalte AW im Reiter Allgemein)? Dann werden auch die Veränderungsnummern nicht automatisch gesetzt. Wollen Sie nur einzelne Attribute von der Automatik ausnehmen, verwenden Sie statt der Spalte AW das Kontextmenü der betreffenden Zelle mit den Einträgen Autowert verbieten und Autowert erlauben.
- Ist keiner der Tatbestände oben erfüllt? Dann ist das leere Feld richtig. Eine allein gesetzte Veränderungsnummer wäre lediglich der Nachweis, dass der Punkt örtlich vorhanden war.
- Bleibt es unklar, weisen Sie die gewünschte Veränderungsnummer über die Spalte VN setzen von Hand an.
Grenzgeprüfte Punkte sollen unverändert bleiben
Symptom: Punkte, die lediglich grenzgeprüft wurden, erhalten eine Veränderungsnummer und werden als veränderte Punkte exportiert – das ist im Büro nicht immer erwünscht.
Abhilfe: In den Compiler-Optionen ALKIS steuert der Schalter Grenzgeprüfte Punkte nicht automatisch verändern dieses Verhalten. Ist er gesetzt, löst der Verarbeitungshinweis P allein keine Veränderungsnummer Punkt mehr aus.
Der Punkt steht in der Koordinatenliste unter der falschen Überschrift
Symptom: Ein Auftrag wird zurückgewiesen, weil ein Punkt in der Koordinatenliste im falschen Block steht.
Ursache und Abhilfe: Maßgeblich ist nicht die vergebene Veränderungsnummer, sondern der Zustand des Punktes. Als neu bestimmt gelten nicht nur Punkte, die erstmals Landeskoordinaten erhalten, sondern auch solche mit geänderten Landeskoordinaten – und die Koordinatenänderung wiegt schwerer als eine gleichzeitige Historisierung. Die vollständige Einordnungsregel steht auf ALKIS-Arbeitsabläufe-Punktexport und Koordinatenliste.
Siehe auch
- ALKIS-Arbeitsabläufe-Punktexport und Koordinatenliste
- Der ALKIS-Punkt-Parameter-Dialog
- ALKIS-Punktfortführung
- MWT-Allgemein-Flags-Die lokalen Flags
- ALKIS-Arbeitsabläufe-Fortführungsfälle und Validierungsmeldungen

