Die Grenzwiederherstellung
Die Liste weist die rechnerische Grenzwiederherstellung durch Vergleich von Koordinaten nach: Für jeden örtlich aufgemessenen Punkt, der bereits im Liegenschaftskataster festgelegt ist, steht die vorhandene Koordinate neben jeder Aufmessung und ihrer Abweichung. In die Liste kommen die Punkte mit dem Verarbeitungshinweis P ((Grenz-)Prüfung). VermCad vergibt ihn selbst, wenn ein Grenzpunkt mit vorhandener Koordinate aufgemessen wird; andere Punktarten erhalten in diesem Fall den Verarbeitungshinweis K und erscheinen in den Kontrollmessungen.
Aufruf: Menü Daten → Koordinaten → Grenzwiederherstellung. Die Liste gibt es in allen Ausgaben; ihre Bezeichnung ist landesabhängig:
| Ausgabe | Menüeintrag | Fenstertitel | Überschrift im Ausdruck |
|---|---|---|---|
| Sachsen | Grenzwiederherstellung | Rechnerische Grenzwiederherstellung | Rechnerische Grenzwiederherstellung durch Vergleich von Koordinaten |
| Thüringen | Grenzwiederherstellung | Rechnerische Grenzherstellung | Rechnerische Grenzwiederherstellung durch Vergleich von Koordinaten |
| Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt | Grenzherstellung | Rechnerische Grenzherstellung | Rechnerische Grenzherstellung durch Vergleich von Koordinaten |
| Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein | Grenzwiederherstellung | Rechnerische Grenzherstellung | Rechnerische Grenzherstellung durch Vergleich von Koordinaten |
Nicht verwechseln
| Menüweg | Liste |
|---|---|
| Daten → Koordinaten → Grenzwiederherstellung | diese Seite — die mit P aufgemessenen Punkte, vorhandene Koordinate gegen jede Aufmessung |
| Rechnen → Grenzprüfung | die Grenzprüfung — eine eigene Berechnung über eine Transformation, mit eigenem Makro und eigener Ergebnisliste |
| Daten → Koordinaten → Vergleich | der Vergleich — derselbe Listenkopf, aber alle Messungen der selbst gewählten Punkte |
| Daten → Koordinaten → Kontrollmessungen | die Kontrollmessungen — dieselbe Prüfung für aufgemessene Punkte anderer Punktarten (Verarbeitungshinweis K) |
Voraussetzung und Punktwahl
Der Eintrag ist nur wählbar, wenn die Daten mit Prüfen / Übersetzen (F9) vollständig geprüft wurden und mindestens ein Punkt mit P aufgemessen ist, in der Lage oder in der Höhe. Eine Punktauswahl gibt es nicht; außerhalb der Ausgabe Sachsen-Anhalt nimmt VermCad automatisch alle Punkte mit P. Hilfspunkte bleiben außen vor, es sei denn, die Compiler-Option Hilfspunkte in Messungslisten nicht ausschließen (Optionen → Compiler → Allgemein) ist gesetzt.
Lage oder Höhe
Das Fenster hat oben die Umschaltung Lage / Höhe. In der Höhenansicht stehen die mit P gemessenen Höhen, mit Höhe (Z) statt der Lagekoordinaten und TH/ZH statt TP/ZP. Rechts im Fenster stehen die Umschaltungen NV / NB (nicht in den Ausgaben für Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt) und cm / mm.
Aufbau der Liste
Über den Wertespalten stehen die Überschriften Sollkoordinaten und Istkoordinaten; jeder Punkt bildet einen eigenen Absatz.
| Spalte | Bedeutung |
|---|---|
| Punktkennzeichen | Punktnummer in der Schreibweise der jeweiligen Ausgabe, nur in der ersten Zeile |
| (einstelliges Kennzeichen) | F bei der Messung eines Anschlusspunktes; # und B bei veränderten Punkten (siehe unten)
|
| Sollkoordinaten | Rechts (Y) / Hoch (X) — die vorhandene Koordinate, nur in der ersten Zeile
|
| Istkoordinaten | Rechts (Y) / Hoch (X) — je Aufmessung mit P eine Zeile
|
| TP (in Baden-Württemberg WP) | die Soll-Ist-Abweichung jeder Aufmessung, in jeder Zeile |
| ZP | die zulässige Abweichung; sie wird nur ausgegeben, wenn sie sich gegenüber der vorangegangenen Zeile ändert |
| NR | die Nummer der Berechnung, aus der die Koordinate stammt |
Punkte mit veränderter Koordinate
Wird die vorhandene Koordinate eines Punktes im Auftrag durch eine Berechnung verändert, beginnt sein Absatz mit der alten Koordinate, gekennzeichnet mit #; die Aufmessungen beziehen ihre Abweichung auf diese alte Koordinate. Eine Abschlusszeile mit B zeigt die neue, endgültige Koordinate, TP als Soll-Ist-Abweichung zur berechneten Koordinate und die Nummer der Berechnung. Am Ende der Liste steht dazu die Erläuterung B: Koordinate durch Berechnung (Bedingung). Anders als in den Doppelmessungen lässt sich TP in dieser Zeile nicht über die Compiler-Option unterdrücken.
Der Hinweis !!!
Überschreitet TP den Wert von ZP, hängt VermCad !!! an die Zeile an — in der Lageansicht nur am Bildschirm, nicht im Ausdruck; in der Höhenansicht auch im Ausdruck. In der Abschlusszeile B warnt der Hinweis zugleich vor einem zu großen Rücken des Punktes.
Die zulässige Abweichung stammt aus Zulässige Abweichungen — aus dem Feld Soll - Ist, für die Höhe aus dem Feld Höhen; maßgeblich ist jeweils der strengere der beiden Werte aus Landesvorschrift und Dialog. In einigen Ausgaben hängt der Wert zusätzlich von der Punktart ab — in Sachsen gelten für TP und AP eigene Werte, in Brandenburg für Punkte der Lagegenauigkeitsstufe 2, in Baden-Württemberg für Grenzpunkte. In der Ausgabe für Sachsen hebt die Compiler-Option Zulässige Abweichungen um 0.5 cm vergrößern die Grenze um einen halben Zentimeter an.
Bemerkenswert
Die Spalte NR steht nicht in jedem Spaltenkopf: am Bildschirm nur in der Lageansicht, im Ausdruck in keiner der beiden Ansichten. Gefüllt wird sie trotzdem überall dort, wo eine Berechnung die Koordinate liefert — im Ausdruck also ohne Überschrift.
Siehe auch
- Der Vergleich — dieselbe Gegenüberstellung für alle Messungen der gewählten Punkte
- Die Kontrolle der Absteckung — dieselbe Gegenüberstellung für die Messungen mit A
- Die Ergebnisliste Grenzprüfung
- Die Verarbeitungshinweise VHW
- Das Dialogfenster Zulässige Abweichungen
- Die Listen Anzeige — was für alle Ergebnislisten gilt