Besonderheiten in Stadtkreisen mit eigenem Katasteramt
Ziel
Landeshinweis BW.
Die Vorschriften für Liegenschaftsvermessungen gelten landesweit. Trotzdem weichen in Stadtkreisen mit eigenem Katasteramt einzelne Regelungen von dem ab, was im übrigen Landesgebiet üblich ist — vor allem bei der Punktnummerierung, bei den Präsentationsobjekten und beim Zeitpunkt der Geometriebehandlung. Wer dort nur gelegentlich arbeitet, stolpert regelmäßig über dieselben Punkte.
Diese Seite beschreibt die Unterschiede allgemein und zeigt, was VermCad davon von sich aus berücksichtigt und welche Prüfungen dann anders zu handhaben sind. Sie nennt bewusst keine Ämter: Welche Regelung im Einzelfall gilt, sagt Ihnen die zuständige Stelle — die folgenden Abschnitte sagen Ihnen, wonach Sie fragen müssen.
Vor dem Auftrag klären
Fünf Fragen, die sich später nur mit Aufwand nachholen lassen:
- Punktnummern: Wie sind sie aufgebaut, und wie viele Stellen hat das Punktkennzeichen?
- Reservierung: Werden Punktnummern reserviert oder fortlaufend vergeben? Wann erfolgt die endgültige Nummerierung — schon bei der Erhebung oder erst bei der Fortführung?
- Präsentationsobjekte: Wird zu jedem Punkt ein eigenes Präsentationsobjekt erwartet, oder genügt die Standard-Präsentation?
- Geometriebehandlung: Erfolgt die Implizitbehandlung vor oder nach der Fortführung? Davon hängt ab, ob angrenzende Geometrien schon mit den neuen Stützpunkten abzugeben sind.
- Amtsgrenze: Sind Flurstücke zweier Katasterämter betroffen? Dann sind zwei Bestandsdatenauszüge nötig, und es ist zu klären, was davon im Fortführungsriss darzustellen ist.
Punktnummer und Punktkennzeichen
Der Regelaufbau in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es keinen Nummerierungsbezirk. Das Punktkennzeichen setzt VermCad aus der Landeskennung, der Gemarkung und der Punktnummer zusammen:
| Fall | Aufbau | Stellen |
|---|---|---|
| Regelfall (Kennziffer 0) | 2 Landeskennung + 4 Gemarkung + 5 Stellen vor dem Schrägstrich + 3 Stellen danach | 14 |
| Kennziffer 4 | 2 Landeskennung + 4 Gemarkung + 4 Stellen vor dem Schrägstrich + 4 Stellen danach | 14 |
| Kennziffer 3 | 2 Landeskennung + 4 Gemarkung + 4 Stammnummer + 1 Buchstabe + 4 Folgenummer | 15 |
| Trigonometrische Punkte | eigener Aufbau | 12 |
Maßgeblich ist die in VermCad erfasste Punktnummer in der Form <Nummer>/<Folge>. Beim Bilden des Punktkennzeichens füllt VermCad beide Teile auf die feste Stellenzahl auf. Welche Aufteilung gilt, hängt an der Gemarkung: Für eine fest hinterlegte Liste von Gemarkungsschlüsseln — es sind die Gemarkungen mehrerer größerer Städte — arbeitet VermCad mit der Aufteilung 4 + 4 statt 5 + 3.
Damit hängt eine zweite örtliche Eigenheit zusammen: In einem Teil dieser Städte werden alle Punkte des Stadtgebiets in genau einer Gemarkung nummeriert, auch wenn das Stadtgebiet mehrere Gemarkungen umfasst. Die Punktnummer sagt dort also nichts darüber aus, in welcher Gemarkung der Punkt tatsächlich liegt. Ob das im Bearbeitungsgebiet so gehandhabt wird, ist bei der zuständigen Stelle zu erfragen.
Ein abweichendes, längeres Punktkennzeichen
In einer Gemarkung mit eigenem Katasteramt ist das Punktkennzeichen deutlich länger als im übrigen Landesgebiet: Es ist 19-stellig und mehrteilig aufgebaut; unter anderem enthält es einen Nummerierungsbezirk, den es sonst in Baden-Württemberg nicht gibt. Für die Punktnummer sind dabei die letzten neun Stellen maßgeblich.
VermCad erkennt diesen Fall an der Gemarkung und stellt sich darauf ein:
- Die Längenprüfung des Punktkennzeichens rechnet dort mit 19 statt mit 14 Stellen. Die Meldung „Die Punktkennung entspricht nicht den Vorgaben (ist zu kurz)." beziehungsweise „… (ist zu lang)." bezieht sich also auf den richtigen Sollwert.
- Der sonst übliche Abgleich „Punktkennzeichen gegen Punktnummer" entfällt dort. Er würde an der besonderen Nummerierung immer scheitern und nur falschen Alarm erzeugen.
Ein Eingriff ist dafür nicht nötig. Bleibt trotzdem eine Meldung zur Punktkennung stehen, gehört sie an den Support — sie deutet dann auf einen nicht abgedeckten Sonderfall hin.
Vorläufige Punktnummern
Werden Punktnummern nicht reserviert, sondern erst bei der Fortführung endgültig vergeben, arbeitet man zwischenzeitlich mit vorläufigen Punktnummern. VermCad erkennt sie am ersten Zeichen der Punktnummer:
- V — landesweit üblich,
- S — zusätzlich in mehreren Stadtkreisen mit eigenem Katasteramt gebräuchlich.
Beide Präfixe wertet VermCad als vorläufige Nummerierung. Achtung, ein Unterschied bleibt: Als Punkt von vorübergehender Bedeutung — also für den vierten Block der Koordinatenliste und für das Abwählen bei der Punktfortführung — zählt nur das Präfix V. Siehe Punktexport und Koordinatenliste.
Vor der Abgabe sind vorläufig nummerierte Punkte endgültig zu nummerieren, soweit die zuständige Stelle nichts anderes vorgibt.
Wenn keine Punktnummern reserviert werden
Werden im Bereich der zuständigen Stelle keine Reservierungen ausgegeben, läuft die Standardprüfung „Neupunkte gegen Reservierung" zwangsläufig ins Leere. Sie meldet dann:
- „Keine reservierten Punktnummern gefunden."
und, wenn zwar Reservierungen vorliegen, die verwendete Nummer aber nicht darunter ist:
- „Nummer von Punkt <Nummer> nicht in Reservierungen gefunden."
Die erste Meldung hängt am Deckblatt des Fortführungsnachweises und lässt sich deshalb abhaken. Wer regelmäßig in einem solchen Bereich arbeitet, schaltet die Prüfung besser gezielt ab: Im Prüfwerkzeug den Prüfplan-Editor öffnen und dort im Bereich Prüfungen die Option Neu- und _F-Punkte gegen eingelesene Reservierungen prüfen abwählen. Die mitgelieferten Standard-Prüfpläne sind schreibgeschützt — dafür zuerst eine Kopie anlegen; das Ändern von Prüfungen setzt Hauptnutzer-Funktionen voraus (siehe Prüfpläne bearbeiten).
Wie Reservierungen eingelesen und verwendet werden, wo sie ausgegeben werden, steht auf Reservierungen übernehmen und verwenden.
Präsentationsobjekte: nicht überall wird eins je Objekt erwartet
Ob zu jedem Objekt ein eigenes Präsentationsobjekt gehört oder ob die Standard-Präsentation genügt, ist eine örtliche Festlegung. VermCad prüft im vollständigen Fortführungsentwurf die Existenz Präs.Obj. und meldet:
- „Für <Objektart> wurde keine Standard-Text-Präsentation angelegt."
Die Meldung bietet als Aktion Standard-Text-Präsentationsobjekt erzeugen an. Wo die zuständige Stelle das Präsentationsobjekt nicht erwartet, ist die Meldung sachlich zu prüfen und abzuhaken — nicht aber pauschal für alle Meldungen des Projekts. Die Prüfung selbst lässt sich, wie oben, über einen eigenen Prüfplan abschalten.
Pseudonummern: Ein Gebäude ohne Hausnummer erhält eine Lagebezeichnung mit Pseudonummer; VermCad bildet die Pseudonummer bei Bedarf achtstellig aus den Koordinaten des Gebäudes. Dieses Objekt ist ein nicht raumbezogenes ALKIS-Objekt — es hat keine eigene Geometrie und erscheint im Riss nur dann, wenn dafür ein Präsentationsobjekt vorhanden ist. Eine Pseudonummer im Bestand bedeutet also nicht, dass sie auch im Fortführungsriss zu sehen sein muss.
Vermessungen an der Grenze zum Nachbaramt
Reicht die Vermessung über die Grenze eines Katasteramts hinaus, ist der Bestand beider Ämter zu berücksichtigen:
- Bestandsdatenauszug bei jeder betroffenen Stelle anfordern. Zum Abrufrahmen siehe Bestandsdaten abrufen und aktuell halten.
- Beide Auszüge in dasselbe Projekt einlesen: Menü ALKIS → NAS-Datei öffnen…; es lassen sich mehrere Dateien gemeinsam auswählen (siehe NAS-Bestandsdaten einlesen). Mit den Bestandsdaten kommen auch die Katalogdaten der jeweiligen Stelle ins Projekt.
- Im Auftrag die zutreffende Angabe zum Katasteramt setzen und alle beteiligten Gemarkungen erfassen — der AUFTRAG-Block lässt mehrere Gemarkungsangaben zu (siehe MWT Syntax-Block AUFTRAG und Eingabe der Auftragsdaten).
- Mit der zuständigen Stelle klären, was vom fremden Bestand im Fortführungsriss darzustellen ist.
Die zuständige Stelle je Flurstück steht am Flurstück selbst und kommt aus den Bestandsdaten; ändern lässt sie sich im Objekt-Parameter-Dialog über ZST bearbeiten (siehe Relationen, ZST und Listeneigenschaften).
Zur Arbeitsreihenfolge an einer Gemarkungs- beziehungsweise Amtsgrenze — erst die abgewandte Seite, dann die Grenze angleichen, dann die eigentliche Bearbeitung — siehe Arbeiten an der Gemarkungsgrenze sowie den Abschnitt zu gemarkungsübergreifenden Fällen auf Aufbau der Erhebungsdaten.
Wenn die Geometrie vor der Fortführung behandelt wird
Üblicherweise übernimmt die aufnehmende Datenhaltung die Implizitbehandlung: Sie zieht nahe beieinanderliegende Punkte zusammen und ergänzt in den Geometrien der Nachbarobjekte die neuen Stützpunkte. Wird diese Behandlung dagegen vor der Fortführung erwartet, müssen die angrenzenden Geometrien bereits mit den neuen Stützpunkten angeliefert werden.
Für die Arbeit in VermCad heißt das:
- Die Geometrie der Nachbarobjekte konsequent angleichen — nicht erst am Ende, sondern in dem Fortführungsfall, in dem die neue Koordinate wirksam wird.
- Die automatische Exportauswahl verwenden. Sie nimmt geometrisch mitveränderte Objekte von sich aus mit auf; mitveränderte Nachbarflurstücke gehören als Ersetzungssatz in den Bereich Weitere Objekte (siehe Exportobjekte je Fortführungsfall auswählen).
- Vor der Abgabe stichprobenweise kontrollieren, dass die Nachbargeometrie den neuen Stützpunkt tatsächlich enthält.
Was die Datenhaltung mit der Geometrie macht und welche Abstände dabei kritisch sind, steht auf Geometriebehandlung und Überlappungsmeldungen.
Typische Fehlerbilder
Die Punktnummern sind viel länger als gewohnt
Symptom: Im Bestandsdatenauszug stehen Punktkennzeichen mit deutlich mehr Stellen als im übrigen Landesgebiet.
Ursache: Örtlich abweichender Aufbau des Punktkennzeichens (siehe oben).
Abhilfe: Kein Eingriff nötig — VermCad erkennt den Fall an der Gemarkung. Vor der Vergabe neuer Punktnummern trotzdem beim zuständigen Amt klären, welches Format für neue Punkte gefordert ist.
Die Validierung verlangt Reservierungen, die es nicht gibt
Symptom: Meldung „Keine reservierten Punktnummern gefunden." oder „Nummer von Punkt … nicht in Reservierungen gefunden.", obwohl im Zuständigkeitsbereich keine Reservierungen ausgegeben werden.
Ursache: Die Standardprüfung „Neu- und _F-Punkte gegen eingelesene Reservierungen prüfen" ist im verwendeten Prüfplan eingeschaltet.
Abhilfe: Meldung abhaken oder — bei regelmäßiger Arbeit in diesem Bereich — einen kopierten Prüfplan ohne diese Prüfung verwenden.
Der Compiler meldet ein unbekanntes Katasteramt
Symptom: Beim Übersetzen erscheint
- „Unbekanntes Katasteramt ; ALKIS-Katalogdaten eingelesen?"
Ursache: Die im Auftrag angegebene Stelle ist im ALKIS-Katalog des Projekts nicht enthalten — typisch, wenn mit dem Bestand des Nachbaramts gearbeitet wird, dessen Katalogdaten aber nie eingelesen wurden.
Abhilfe: Bestands- beziehungsweise Katalogdaten der betreffenden Stelle einlesen (Menü ALKIS → NAS-Datei öffnen…); der übernommene Stand lässt sich unter ALKIS → Katalogdaten kontrollieren (siehe Die ALKIS-Katalogdaten). Alternativ die Angabe im Auftrag auf eine bekannte Dienststelle korrigieren.
Vorläufig nummerierte Punkte tauchen in der Abgabe auf
Symptom: Punkte mit vorläufiger Nummer sind in den Abgabedaten enthalten, obwohl sie es nicht sein sollten.
Ursache: Nur Punktnummern, die mit V beginnen, gelten als Punkte von vorübergehender Bedeutung und werden bei der Punktfortführung abgewählt; das örtlich übliche Präfix S kennzeichnet lediglich die vorläufige Nummerierung.
Abhilfe: Die Punkte vor der Abgabe endgültig nummerieren. Ist das nicht möglich, mit der zuständigen Stelle klären, wie mit ihnen zu verfahren ist.
Siehe auch
- Reservierungen übernehmen und verwenden
- Punktexport und Koordinatenliste
- Bestandsdaten abrufen und aktuell halten
- NAS-Bestandsdaten einlesen
- Prüfpläne bearbeiten
- Präsentationsobjekte bearbeiten
- ALKIS-Allgemeines
- MWT Syntax-Block AUFTRAG