Zum Inhalt springen

Das Dialogfenster Zulässige Abweichungen

Aus VermCAD Hilfe Wiki
Version vom 29. Juni 2026, 15:50 Uhr von Claude (Diskussion | Beiträge) (Kopf-Navigation entfernt; Seitentitel als DISPLAYTITLE, Abschnittstitel entfernt (CategoryTree-Sidebar ersetzt die Navigation))
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

VermCad führt umfangreiche Konsistenzprüfungen durch. Die dafür zugrunde gelegten zulässigen Abweichungen zwischen mehrfach bestimmten Koordinaten oder Strecken sind durch Ländervorschriften geregelt. Ist in einem Feld kein Eintrag gemacht, gilt der entsprechende "gesetzliche Wert".

Dieser Dialog speichert seine Werte nicht über das Ende des Programms hinaus, d.h. die vorgenommenen Einstellungen gelten nur für die aktuelle Sitzung. Wenn Sie zulässige Abweichungen für ein Projekt permanent ändern möchten, verwenden Sie den Befehl Einfügen|Abweichungen.


Koordinatenabweichung

Anschlusspunkte

Zulässige Abweichung für Anschlusspunkte, sowohl für den Soll-Ist-Vergleich als auch für den Vergleich von Einzelmessungen. Insbesondere bedeutet dies, dass VermCad trotz zulässiger Soll-Ist-Abweichungen einen Hinweis ausgibt, wenn die Einzelmessungen mehr als zulässig voneinander abweichen.

Soll - Ist

Zulässige Abweichung bei der Überprüfung eines bereits durch einwandfreie Vermessung festgelegten Punktes.

Doppelmessung

Zulässige Abweichung zwischen zwei Aufmessungen und bei der Kontrolle eines abgesteckten Punktes.

Höhen

Zulässige Abweichung für mehrfache Höhenbestimmung.


Sicherungsvermessung

d.y, d.x

Nur für Sachsen-
Anhalt
Zulässige Ordinaten- bzw. Abszissendifferenz aus 1. und 2.
Koordinatenbestimmung einer indirekten Sicherungsvermessung.

Abst. Standpunkte

Nur für Sachsen-
Anhalt
Zulässiger kleinster Abstand zwischen den beiden Standpunkten einer
Sicherungsvermessung.


Richtungsmessung

G.K.(Hz)

Zulässige Abweichung zwischen den auf die Nullrichtung reduzierten Richtungen einzelner Halbsätze. Für Zielweiten unter 50 m wird diese Abweichung indirekt proportional zur Entfernung vergrößert.

G.K.(HD)

Zulässige Abweichung zwischen zwei in entgegengesetzter Richtung beobachteten Strecken.


Nivellement

G.K.(Z)

Zulässige Abweichung zwischen zwei Lattenablesungen.


Entfernungskontrolle

Zul. Differenz

Zulässige Abweichung zwischen zwei für dieselbe Strecke zu verschiedenen Zeiten ermittelten Längen..


Anschlüsse

Restklaffung

Zulässige Soll-Ist-Abweichung zu den Anschlusspunkten bei einer freien Stationierung oder Polarpunktberechnung auf einem bekanntem Punkt.

Rel. Abstand vom Passpunktfeld

Zulässiger relativer Abstand eines Neupunktes vom Passpunktfeld bei einer Transformation. Das Passpunktfeld ist ein Kreis um den Schwerpunkt der Passpunkte mit dem Radius (im Bild R1) zum entferntesten Passpunkt (im Bild oben rechts). Punkte auf und innerhalb dieses Kreises haben den relativen Abstand 0, Punkte auf dem Kreis mit dem doppelten Radius (im Bild R2) den relativen Abstand 1.

Abhängigkeiten

Wenn man von einfach polaren Standpunkten „vorgelegte“ Hilfspunkte später als Anschlusspunkte verwendet, gerät man in die nächste Abhängigkeit.


Polygonzüge

Zulässige Abweichungen für Polygonzüge, die im AP-Erlass der jeweiligen Länder geregelt sind.


Sonstiges

Kleinster Schnittwinkel

Kleinster zulässiger Schnittwinkel für einen Geradenschnitt oder den Schnitt zweier Sehnen zur Bestimmung des Mittelpunktes und Radius eines Kreises.

Trennschärfe

Größe des Fangkreises zur Ermittlung benachbarter Punkte.

Relative Entfernung zum BP

Die Entfernung eines zu jedem Bezugspunkt Objektpunktes soll nicht größer sein als das entsprechende Vielfache der Strecke zwischen den Bezugspunkten.

Zulässige Exzentrizität

Eine Exzentrizität darf nicht größer sein als das entsprechende Vielfache der Entfernung vom Tachymeter zum Reflektor.


Nachstehend können Sie sich über Standardwerte der einzelnen Länder informieren.



[Nach oben]