Die Kontrollmessungen
Die Liste stellt jede Kontrollmessung der eingeführten Koordinate des Punktes gegenüber — die Messungen mit dem Verarbeitungshinweis K (Kontrolle): die Aufmessung eines mit Sollkoordinate gegebenen Punktes zur Kontrolle. Diese Messungen nehmen an der Koordinatenproduktion nicht teil; sie dienen allein dem Nachweis, dass der örtliche Befund zur vorhandenen Koordinate passt.
Aufruf: Menü Daten → Koordinaten → Kontrollmessungen. Der Eintrag heißt in allen Ausgaben gleich, und die Liste gibt es in allen Ausgaben. Der Fenstertitel lautet Prüfung der Kontrollmessungen.
Mit aufgenommen werden die Kontrollen aus GNSS-Blöcken, die aus technischen Gründen keinen Verarbeitungshinweis K tragen, aber eine Sollkoordinate haben und kein Anschlusspunkt sind. Auch Kontrollen zu einem doppelt gemessenen Punkt erscheinen hier.
Nicht verwechseln
| Menüweg | Liste |
|---|---|
| Daten → Koordinaten → Kontrollmessungen | diese Seite — gemessene Kontrollen (Verarbeitungshinweis K) |
| Daten → Koordinaten → Kontrollberechnungen | die Kontrollberechnungen — gerechnete Kontrollen, also Berechnungen, die als Kontrolle gekennzeichnet sind |
| Daten → Koordinaten → Kontrolle bzw. Vergleich |
eigene Listenarten mit eigenem Aufbau; sie beschränken sich nicht auf einen Verarbeitungshinweis |
Voraussetzung
Der Eintrag ist nur wählbar, wenn die Daten mit Prüfen / Übersetzen (F9) vollständig geprüft wurden und mindestens eine Kontrollmessung vorliegt. Andernfalls bleibt er grau — eine Fehlermeldung gibt es nicht.
Lage oder Höhe
Das Fenster hat oben die Umschaltung Lage / Höhe; rechts stehen NV / NB (in Sachsen-Anhalt nicht vorhanden) und cm / mm.
Aufbau der Liste
| Spalte | Bedeutung |
|---|---|
| Punktkennzeichen | Punktnummer, nur in der ersten Zeile eines Punktes |
| Eingeführte Koordinate | erste Gruppe Rechts (Y) / Hoch (X) bzw. Höhe (Z) — der Wert, gegen den geprüft wird
|
| Kontrollmessungen | zweite Gruppe mit dem Ergebnis der Kontrollmessung; je Kontrolle eine Zeile. Die Überschrift darüber lautet Eingeführte Koordinaten Kontrollmessungen. |
| TP (in Baden-Württemberg WP) | Die Soll-Ist-Abweichung dieser Kontrolle als Betrag — anders als bei den Doppelmessungen steht der Wert in jeder Zeile, nicht nur in der ersten. |
| ZP | Die für diesen Punkt zulässige Abweichung; sie wird nur ausgegeben, wenn sie sich gegenüber der vorangegangenen Zeile ändert. |
| NR | Nummer der Berechnung, aus der die eingeführte Koordinate stammt — in der ersten Zeile des Punktes. |
In der Höhenansicht heißen die beiden Abweichungsspalten TH und ZH. Die Ausgabe ist nach Nummerierungsbezirken gegliedert, jeder Punkt bildet einen Absatz. Hilfspunkte bleiben außen vor, solange sie nicht ausdrücklich mit ausgewählt sind. Gehört eine Messung zu einem Anschlusspunkt, steht zwischen Punktkennzeichen und eingeführter Koordinate ein F.
Der Hinweis !!!
Überschreitet TP den Wert von ZP, hängt VermCad !!! an die Zeile an. Für Punkte mit Sollkoordinate — und das sind hier alle — gilt das Feld Soll - Ist aus Zulässige Abweichungen, in der Höhenansicht das Feld Höhen. Maßgeblich ist der strengere der beiden Werte: der in der Landesvorschrift festgelegte und der im Dialog eingetragene. In einigen Ausgaben hängt die Grenze zusätzlich von der Punktart ab — in Sachsen gelten für TP und AP eigene Werte, in Brandenburg für Punkte der Lagegenauigkeitsstufe 2, in Baden-Württemberg wird nach der Punktart unterschieden.
Bemerkenswert
Der Spaltenkopf am Bildschirm führt die Spalte NR nicht auf, obwohl die Liste sie füllt; im Ausdruck ist sie aufgeführt. In der Ausgabe für Sachsen-Anhalt nennen beide Köpfe die Spalte.
Siehe auch
- Die Kontrollberechnungen — dieselbe Prüfung für gerechnete Kontrollen
- Die Doppelmessungen — die mehrfach aufgemessenen Punkte
- Die Einfachmessungen
- Die Verarbeitungshinweise VHW
- Das Dialogfenster Zulässige Abweichungen
- Die Listen Anzeige — was für alle Ergebnislisten gilt