Flächenberichtigung durchführen
Ziel
Landeshinweis BW.
Weicht die aus Koordinaten berechnete Fläche eines Flurstücks von der im Kataster nachgewiesenen Buchfläche ab, ist die amtliche Fläche zu berichtigen. Diese Seite beschreibt, wann eine Flächenberichtigung überhaupt zulässig ist, wie VermCad den zulässigen Fehler ermittelt und wie der zugehörige Fortführungsfall aufgebaut sein muss. Die Bedienung des Dialogs selbst steht in ALKIS-Vollständige Fortführung, die Meldungsübersicht in Fortführungsfälle und Validierungsmeldungen.
Wann darf eine Flächenberichtigung angesetzt werden?
Die Fachregel lautet:
- Nur wenn alle Grenzpunkte des Umrings endgültige Landeskoordinaten (Lagestatus 489) besitzen, wird die aus diesen Koordinaten berechnete Fläche mit der Buchfläche verglichen. Ist die tatsächliche Abweichung größer als die zulässige, erfolgt eine Flächenberichtigung.
- Liegt auch nur ein grafischer Punkt im Umring, unterbleibt die Flächenberichtigung. Solange grafische Bruchpunkte enthalten sind, wird die Fläche nicht behandelt; erst wenn der gesamte Umring erstmals in Landeskoordinaten bestimmt ist, greift die Berichtigung.
Als grafischer Punkt gilt in VermCad ein Punkt, dessen Punktort im Lagestatus 489 eine Herkunft der Datenerhebung (DES) aus dem grafischen Bereich (4000 bis 4390) trägt. Im Berechnungsprotokoll wird ein solcher Punkt mit G gekennzeichnet (siehe Flächenberechnungsbeleg erstellen).
Daraus folgt für die Prüfung durch VermCad:
- Enthält der Umring Ecken, die gar keine Grenzpunkte sind, prüft VermCad den Buchflächenfehler nicht.
- Enthält der Umring grafische Grenzpunkte, prüft VermCad den Buchflächenfehler ebenfalls nicht — außer das Flurstück ist irgendwo Kernobjekt eines Fortführungsfalls. Dann wird geprüft, damit ein tatsächlich abzugebender Fall nicht unbemerkt bleibt.
- Zusätzlich erscheint für neue und ersetzte Flurstücke der Hinweis „Der Rand enthält grafische Grenzpunkte (…)". Über die Aktion der Meldung lassen sich die betroffenen Punkte direkt im Parameter-Dialog öffnen.
Weil VermCad Flurstücke mit grafischen Randpunkten bewusst nicht bemängelt, muss der seltene Ausnahmefall — ein grafischer Grenzpunkt sitzt nachweislich in der Geraden — von Hand entschieden und die Fläche gegebenenfalls von Hand berichtigt werden.
Der zulässige Fehler (ZF)
Der zulässige Fehler wird nicht frei gewählt, sondern nach Landesvorschrift aus der berechneten Fläche abgeleitet:
- ZF = 0,2 · √F (F = aus Landeskoordinaten berechnete Fläche in m²)
- In der Baden-Württemberg-Ausgabe ist diese Formel fest hinterlegt; es gibt keine Auswahl anderer Toleranzformeln wie in einigen anderen Ländern.
- Für die Rechnung wird F zunächst auf volle Quadratmeter gerundet, anschließend wird auch der ZF auf volle Quadratmeter gerundet.
- Im Flächenberechnungsbeleg erscheinen beide Werte hinter der Buchfläche, dazu die verwendete Formel:
Buchfläche original : 1234 m² TF = 5 m² ZF = 7 m² (0.2 * F½)
- TF ist der tatsächliche Fehler (Betrag der Differenz zwischen Buchfläche und berechneter Fläche), ZF der zulässige Fehler. Ist TF größer als ZF, hängt der Beleg an dieser Stelle ein !!! an.

Der Fortführungsfall „Berichtigung der Flächenangabe"
- Anlass-Schlüssel: 010501.
- In einem Fortführungsfall mit diesem Anlass darf nur ein einziges Flurstück enthalten sein. Sind mehrere Flurstücke betroffen, sind entsprechend mehrere Fälle zu bilden. Flächenberichtigungen sind keine Sammelfälle; Sammelfälle gibt es in Baden-Württemberg nur bei der Veränderung der Lagebezeichnung und bei der Nutzungsänderung mit Änderung der Wirtschaftsart (siehe Die drei Sammelfälle).
- Neue Objekte gehören nicht in einen Flächenberichtigungsfall — dort stehen ausschließlich geänderte Bestandsflurstücke. Stehen dort dennoch neue Objekte, meldet die Validierung „Für diesen Fortführungs-Anlass werden keine neuen Objekte erwartet."
Eigener Fall oder Haken „FB"?
Es gibt zwei Wege, eine Flächenberichtigung anzuschreiben:
| Weg | Vorgehen | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| Eigener Fortführungsfall | Neuen Fall mit Anlass Berichtigung der Flächenangabe anlegen und genau ein Flurstück in den Bestand nehmen. | Wenn die Änderung der amtlichen Fläche eigenständig dokumentiert werden soll — auch dann, wenn dasselbe Flurstück später in einer Zerlegung oder Verschmelzung weiterbearbeitet wird. |
| Haken FB an einem anderen Fall | Im Kopf des Fortführungsfalls das Kästchen FB (Hinweistext Flächenberichtigung) setzen. | Wenn die Flächenabweichung direkt in die Zerlegung bzw. Verschmelzung übernommen werden soll. |
VermCad wertet beides als Flächenberichtigung: Ein Fall gilt als Flächenberichtigung, wenn er entweder den Anlass 010501 trägt oder der Haken FB gesetzt ist.
Zum Haken FB ist zu beachten:
- Er ist nicht verfügbar, wenn der Fall selbst schon den Anlass Berichtigung der Flächenangabe hat — beim Umstellen des Anlasses auf 010501 nimmt VermCad einen gesetzten Haken automatisch wieder heraus.
- Er ist ebenfalls nicht verfügbar, wenn im Fall ein Flurstück nach Rest durch Abzug gerechnet wird oder eine Verschmelzung über die Buchflächen läuft.
- Den Haken nicht mehrfach setzen. Wird dasselbe Flurstück in mehreren Fällen mit FB geführt, wird die Berichtigung doppelt angeschrieben. Für ein Flurstück, das zerlegt und anschließend verschmolzen wird, gehört der Haken in genau einen der beiden Fälle.
- Bei den Anlässen mit Folgeerhöhung (Veränderung wegen wasserrechtlicher Vorschriften, wegen gerichtlicher Entscheidung, Berichtigung eines Zeichenfehlers) erscheint bei gesetztem FB-Haken in der Tabelle der neuen Objekte zusätzlich die Spalte kFB (Keine Flächenberichtigung für dieses Flurstück). Damit lässt sich die Berichtigung für ein einzelnes Flurstück gezielt abschalten; es übernimmt dann die amtliche Fläche seines Vorgängers.
Kombination mit anderen Anlässen und Reihenfolge
- Die Flächenberichtigung darf mit anderen Anlässen kombiniert werden. Am Flurstück selbst steht nur der hierarchisch höchste Anlass. Die Rangfolge ist in Die drei Sammelfälle tabellarisch aufgeführt; die Flächenberichtigung steht dort an zwölfter Stelle, also hinter allen Fällen, die eine Flurstücksveränderung nachweisen.
- Deshalb ist es zulässig und gewollt, dass ein Flurstück in einem Flächenberichtigungsfall und zusätzlich in einer Zerlegung oder Verschmelzung zum Export markiert ist. VermCad meldet in dieser Konstellation ausdrücklich keinen unzulässigen Mehrfachexport. Dasselbe gilt für ein neues Flurstück, das gleichzeitig in einem Zeichenfehler-Fall, einer Flächenberichtigung und einer Zerlegung auftritt.
- Geometrieverändernde Fälle, die Nachbarflurstücke betreffen, sollten vor einer Flächenberichtigung abgearbeitet sein, damit die betroffenen Bestandsflurstücke zu diesem Zeitpunkt bereits untergegangen sind.
- Ein Flurstück kann nur einmal in einer Flächenberichtigung stecken. Der Versuch, für dasselbe Flurstück einen zweiten Fall zu erzeugen, wird mit „Kann keinen Fortführungsfall erstellen. Für das Flurstück … gibt es bereits in einem solchen." abgewiesen.
Typische Fehlerbilder
| Symptom | Ursache | Abhilfe |
|---|---|---|
| Die Validierung meldet „Der tatsächliche Buchflächenfehler (… m²) überschreitet den zulässigen Fehler (… m² (0.2 * F½))." | Der Buchflächenfehler des Flurstücks ist zu groß, und es gibt noch keinen passenden Fortführungsfall. Die Meldung ist ein Fehler, kein Hinweis — eine Abgabe mit zu großem Buchflächenfehler läuft beim Fortführungssystem der Katasterbehörde nicht durch. | Die Aktion der Meldung (Flächenberichtigung erstellen) legt für dieses Flurstück einen eigenen Fall mit Anlass Berichtigung der Flächenangabe an. Bei mehreren betroffenen Flurstücken entsteht je Flurstück ein eigener Fall. |
| Die Validierung meldet „Flurstück ist in einer Flächenberichtigung, aber der tatsächliche Buchflächenfehler überschreitet den zulässigen Fehler nicht." | Der Fall ist überflüssig geworden — etwa weil die Geometrie zwischenzeitlich verbessert wurde. Die Meldung ist eine Warnung. | Die Aktion der Meldung (Flächenberichtigung löschen) entfernt den Fall. Existiert gar kein solcher Fall mehr, erscheint „Kann FB-Fortführungsfall nicht löschen, da es keinen solchen gibt." |
| Die Validierung meldet „In einem Fortführungsfall mit Anlass „Flächenberichtigung" darf jeweils nur ein Flurstück verändert werden." | Der Fall enthält mehr als ein Bestandsflurstück. | Die Aktion der Meldung (Fortführungsfall in mehrere Fälle aufteilen) zerteilt den Fall automatisch in je einen Fall pro Flurstück. |
| Die Katasterbehörde beanstandet eine doppelt vergebene Flächenberichtigung. | Der Haken FB war in mehreren Fällen desselben Flurstücks gesetzt, typischerweise sowohl in der Verschmelzung als auch in der Zerlegung. | Den Haken nur in einem der Fälle stehen lassen. Danach die Fälle neu validieren. |
| Die aufnehmende Stelle meldet eine unzulässig geänderte Buchfläche. | Die amtliche Fläche wurde geändert, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen — meist liegt noch ein grafischer oder vorläufig nummerierter Punkt im Umring. | Umring prüfen: Erst wenn alle Umringpunkte endgültige Grenzpunkte mit Landeskoordinaten sind, darf die Fläche berichtigt werden. Punkte gegebenenfalls neu berechnen und endgültig nummerieren. |
| VermCad berechnet die Flächen neu, obwohl die zulässige Abweichung eingehalten ist. | Der Umring enthält grafische Punkte; die im Dialog angebrachte Korrektur wurde in älteren Programmständen wieder zurückgesetzt. | Aktuelle Programmversion verwenden. Als Sofortmaßnahme lässt sich die Korrektur im Parameter-Dialog des betroffenen neuen Flurstücks in der Spalte Korr. (Korrektur der Buchfläche (Fehlerverteilung)) von Hand setzen — damit stimmen Ausdruck und Export wieder überein. |
| Bei einer sehr kleinen Restfläche wird eine Flächenberichtigung gebildet, die fachlich nicht gewollt ist. | Die Berichtigung folgt zwingend aus dem Vergleich von berechneter Fläche und Buchfläche. | Nicht die Fläche künstlich korrigieren, sondern die auslösende Geometrie prüfen und gegebenenfalls bereinigen. |
Flächenkorrektur verteilen
Für die Verteilung der Flächendifferenz auf mehrere neue Flurstücke bietet der Kopf des Fortführungsfalls die Schaltfläche Flächenkorrekturen nach Hare-Niemeyer-Verfahren. Sind an einzelnen Flurstücken bereits Korrekturen von Hand gesetzt, fragt VermCad nach: „Sollen bereits gesetzte Flächenkorrekturen überschrieben werden?" — mit Nein bleiben die eigenen Werte erhalten.
Siehe auch
- ALKIS-Vollständige Fortführung — Beschreibung des Dialogs
- Fortführungsfälle und Validierungsmeldungen — alle Anlässe und weitere Meldungen
- Flächenberechnungsbeleg erstellen — Ausdruck mit TF und ZF
- Die drei Sammelfälle — Rangfolge der Anlässe
- Exportobjekte je Fortführungsfall auswählen
- Eine Fortführungsvermessung von A bis Z

